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Gut zu wissen

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen störungsfrei läuft

Müssen Sie sich auch Ihren Rentenstatus erkämpfen?

Gesetzlicher Mindestlohn - Entscheidungen nur mit Anwalt oder Steuerberater fällen

Spende an eine sogenannte Vorstiftung keine Sonderausgabe

Keine Kürzung der zumutbaren Belastung um Altersvorsorgebeiträge zur Gleichbehandlung mit Beamten

Feststellungslast für die Kenntnis des Finanzamts von einer Schenkung liegt beim Steuerpflichtigen

Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt

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Regine Feyl – Wirtschaftsprüferin • Steuerberaterin • Rechtsanwältin

Berufliche Niederlassung: Rodheimer Weg 17 • 61184 Karben • Tel.: +49 (0) 6039 93 12 12 • Fax: +49 (0) 6039 93 12 13 • post@steuerberatung-feyl.de

Weitere Beratungsstelle: Große Friedberger Straße 44 - 46 • 60313 Frankfurt • Tel.: +49 (0) 69 43 96 33 oder 49 23 96 • Fax: +49 (0) 69 44 60 08 • post@steuerberatung-feyl.de